Pädagogisches Konzept
Pädagogisches Konzept
OFFENE GANZTAGSSCHULE
an der Grundschule Langwedel
Schulen sind Lebensräume für Kinder.
Kinder sind die Experten ihrer Lebenswelt und gestalten ihren Erlebnisraum mit.
Wir schaffen Räume und Gelegenheiten mit den Kindern für die Kinder
Inhaltsverzeichnis
1. Vorbemerkung
2. Verwaltung und Struktur
2.1 Koordination
2.2 Mitarbeiter
2.3. Qualifikation und Fortbildung
2.4. Kooperationspartner
3. Zeitstruktur
4. Pädagogische Gestaltung der OGS
4.1 Bildungsziele
4.2 individuelle Förderung
4.3 Partizipation
4.4 jahrgangsübergreifende Gruppenstruktur
5. Die Bausteine der Langwedler OGS
5.1 Frühbetreuung
5.2 Pädagogischer Mittagstisch
5.3 Freies Spiel
5.4 Hausaufgabenbetreuung
5.5 Pädagogische Nachmittagsprojekte
5.6 Ferienbetreuung
6. Räumliche Ausstattung
7. Zusammenarbeit Schule – OGS - Familie
7.1 Zusammenarbeit zwischen Offener Ganztagsschule und Schule
7.2 Zusammenarbeit mit den Eltern
7.3. Evaluation
8. Schlussgedanke – Ausblick
9. Finanzierung und Beitragssätze
Alle in diesem Konzept formulierten Angebote und Maßnahmen richten sich nach dem im Schulverband Nortorf erarbeiteten Rahmenkonzept für die Offenen Ganztagsschulen im Schulverband zur Genehmigung und Förderung von Offenen Ganztagsschulen des Landes Schleswig-Holstein. Nähere Informationen finden Sie hierzu unter www.schleswig-Holstein.de/DE/Fachinhalte/G/ganztagsschule/richtlinie.html
1. Vorbemerkung
Langwedel ist ein ländlicher Ort zwischen Kiel und Nortorf. Die dörflich geprägte Gemeinde hat ca. 1500 Einwohner. Im Einschulungsverfahren ist die Schule zuständig für die Gemeinden Langwedel, Enkendorf, Blocksdorf und Dätgen. Zusätzlich besuchen auch Kinder aus einem erweiterten Einzugsgebiet (Nortorf, Warder) die Schule.
Im Schuljahr 2025/26 besuchen ca. 85 Kinder die Grundschule, wovon ca. 40 Kinder das Betreuungsangebot im Nachmittagsbereich wahrnehmen werden. Die Trägerschaft der BGS liegt aktuell bei der Gemeinde Langwedel. Die Trägerschaft der geplanten OGS übernimmt der Schulverband Nortorfer Land.
Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1-4 werden in 4 Klassen unterrichtet. Das Team der Lehrkräfte wird unterstützt seitens des Förderzentrums Nortorf präventiv und inklusiv, der Schulsozialarbeit und der Schulassistenz.
Durch das Angebot der Offenen Ganztagsschule soll die Grundschule als lebendiges und buntes Kinderbildungszentrum für die Familien gestärkt werden.
Dabei versteht sich die Einrichtung der OGS als ein Instrument zur Verwirklichung von Chancengleichheit für alle Kinder. Hier ist ein Ort für Bildung, Begegnung und Austausch gegeben, unabhängig von Herkunft, Religion, Finanzkraft, familiärer Situation und sozialem Status.
Ausdrücklich gewünscht ist die Ermöglichung der sozialen Teilhabe für alle Schülerinnen und Schüler. Kinder, die das Recht auf Unterstützung im Schulalltag durch eine Schulbegleitung gemäß §35a SGB VIII haben, dürfen vom Ganztag nicht ausgeschlossen sein.
Um diesem Anspruch gerecht werden zu können, müssen einige Grundvoraussetzungen erfüllt werden:
Das Angebot erfüllt eine möglichst große Bandbreite von Interessen und Bedürfnissen der Kinder und sollte auch von diesen mitbestimmt werden. (Partizipation unter 4.3)
Die organisatorische Umsetzung des Angebots ist so zuverlässig und gleichzeitig so flexibel, dass Familien es als Unterstützung und Bereicherung wahrnehmen.
Die Elternbeiträge sind aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit so niedrig wie möglich anzusetzen. OGS-Angebote durch die eigenen Kräfte sollten keine zusätzlichen Elternbeiträge erfordern, sondern müssen von dem monatlichen Elternbeitrag pauschal abgedeckt sein. In sozialen Härtefällen ist die Anwendung einer Sozialstaffelregelung wünschenswert, die auch eine Geschwisterermäßigung vorsieht. Inhaber einer BuT-Anerkennung sind gänzlich von den Kosten der Betreuung und dem Mittagstisch befreit.
Kursangebote der OGS durch Honorarkräfte werden nur durch eine zusätzliche Kostenübernahme der Eltern möglich sein.
Eine Kostenübernahme für die Teilnahme an Kursangeboten ist für alle Kinder notwendig, die nicht in der OGS Langwedel angemeldet sind.
Zum Start der OGS stehen folgende Räume zur Verfügung:
1 großer Gruppenraum zum Spielen, Essen, Hausaufgabenbetreuung, Basteln usw.!? (Bucherthaus)
1 Gruppenraum zum ruhigen Spielen!? (Bucherthaus)
ein großes Außengelände (Schulhof) mit Klettergerüsten, Schaukeln, Spielgeräten und Fußballfeld, sowie ein kleiner, überdachter Außenbereich
2 Klassenräume für Hausaufgabenbetreuung und Kursangeboten
1 kleiner Gruppenraum zum Ausruhen in der Schule
ein kleiner Schulgarten
Bei weiterem Raumbedarf könnten der OGS im Schulgebäude zusätzliche Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden.
Mit der Einrichtung der OGS sollen bestmögliche Bedingungen für Schulkinder und deren Familien geschaffen werden. Dies gewinnt besondere Bedeutung bei dem momentanen allgemeinen Trend Betreuungszeiten in den Ferien in Anspruch nehmen zu müssen.
Das vorliegende Konzept wird durch die Schulkonferenz befürwortet und soll schnellstmöglich Teil des Schulprogramms werden.
Das pädagogische Konzept soll stetig weiterentwickelt bzw. nach den Bedarfen und Bedürfnissen angepasst werden.
Rechtliche Grundlagen:
Alle in diesem Konzept formulierten Angebote und Maßnahmen richten sich nach den Bestimmungen der OGS Timmaspe und den Richtlinien zur Genehmigung und Förderung von Offenen Ganztagsschulen des Landes Schleswig-Holstein. Nähere Informationen finden Sie hierzu unter www.schleswig-Holstein.de/DE/Fachinhalte/G/ganztagsschule/richtlinie.html.
2. Verwaltung und Struktur
Schule und OFFENE GANZTAGSSCHULE haben eine gemeinsame Haltung und gemeinsame Regeln am Vor- und Nachmittag, nach dem Motto: „Wir sind Ganztag“. Dazu gestalten sie mindestens einen gemeinsamen Schulentwicklungstag im Schuljahr.
2.1.Koordination
Die komplette, übergreifende Verwaltung im Schulverband Nortorf übernimmt der Schulverband Nortorf, bzw. übergibt er die Aufgaben an eine Gesamtkoordination der OFFENEN GANZTAGSSCHULEN an den Grundschulen im Schulverband Nortorf. Dazu gehören insbesondere
Organisation der Angebote
Personalverwaltung
Koordination der Angebote
Papierlage/Verträge
Rechtlicher Partner
Mittagessen koordinieren
Busverwaltung
Eine Gesamtkoordination für den offenen Ganztag für alle Grundschulen des Schulverbandes Nortorfer Land und jeweils eine pädagogische Leitung pro Schule (nicht pro Standort), folglich vier pädagogische Leitungen sind für die vier offenen Ganztagsschulen im Nortorfer Land einzusetzen. Die regelmäßige Abstimmung zwischen dem Schulverband, dem Amt Nortorfer Land, der Gesamtkoordination, den pädagogischen Leitungen und den Schulleitungen ist zwingend notwendig.
2.2. Mitarbeiter
Kinder brauchen auch im Ganztagsschulbereich eine personelle Kontinuität, damit sie Vertrauen, Geborgenheit und emotionale Bindung empfinden können. In diesem Sinne liegt der pädagogische Mittagstisch, eine von beiden Hausaufgabengruppen und mindestens ein tägliches Nachmittagsprojekt in den Händen der fest angestellten Kräfte. Weitere Angebote werden von außerschulischen Partnern umgesetzt, die auf Honorarbasis beschäftigt sind. Doch auch in diesem Zusammenhang achten wir darauf, nicht zu viele wechselnde Personen zu beschäftigen. Die Kursleitungen werden durch einen Kooperationsvertrag für die Mindestdauer von einem Schulhalbjahr engagiert. Dies entspricht dem jeweiligen Anmeldezeitraum für die Angebote.
Bei der Festlegung des Betreuungsschlüssels sind die Räumlichkeiten zu beachten. Grundsätzlich soll der Personalschlüssel mindestens 1,35 auf 15 Kinder betragen.
2.3. Qualifikation und Fortbildung
Jede Schule benötigt eine pädagogische Leitung der OFFENEN GANZTAGSSCHULE vor Ort, besetzt durch eine Fachkraft. Die Leitung soll eine abgeschlossene, pädagogische Ausbildung und nach Möglichkeit Leitungserfahrung haben
Betreuung soll durch qualifiziertes Personal angeboten werden (mindestens mit Berufserfahrung im Haupt- oder Ehrenamt, nach Möglichkeit mit Zertifikatskurs „Qualifizierung für pädagogisch Mitarbeitende an Ganztagsschulen“)
Angebote von Dritten, durch Externe erfordern für die Kursleitung ein polizeiliches Führungszeugnis und die persönliche Eignung
Als Voraussetzung für eine Beschäftigung im Bereich der OGS erwarten wir von allen Mitarbeitern die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, den Nachweis einer Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz und die Bereitschaft, sich im Dreijahresrhythmus gemeinsam mit den Lehrkräften in Erster Hilfe fortbilden zu lassen. Darüber hinaus benötigen alle Kooperationspartner im Nachmittagsbereich im Bereich Sport eine pädagogische Grundqualifikation mindestens in Form eines Übungsleiterscheins. Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten und zur Sicherstellung der notwendigen Fachlichkeit wird den Mitarbeitern die Möglichkeit zu Fortbildungen und weiteren Qualifizierungen geboten. Hierzu dient das breite Angebot von öffentlichen und privaten Weiterbildungsträgern. Im stetigen Wandel steigender Herausforderungen bzw. Anforderungen stellt dies eine bleibende Notwendigkeit dar. Diese Qualifikationen können auch begleitend zur Tätigkeit erworben werden. Für ehrenamtlich engagierte Partner ist eine Kostenübernahme für diese Fortbildungen möglich.
Die pädagogische Leitung der OGS Langwedel verfügt über eine Erzieherausbildung/sozialpädagogische Ausbildung.
Zusammengefasst ergeben sich für die Mitarbeiter folgende Bereiche:
persönliche Zuwendung zu den Kindern
Teilnahme an Teambesprechungen
Teilnahme an Fortbildungen
Teilnahme an Sonderveranstaltungen nach vorheriger Absprache (z.B. Projekttage, Konzeptsitzungen u.ä.)
Führen eines Mitteilungsheftes (Besondere Vorfälle, Auffälligkeiten, Elternmitteilungen usw.)
Führen und Beaufsichtigen der Hausaufgabengruppen
Basteln, Sport, Spiele usw. nach Einteilung der Teamleitung, Aufsicht, Toben, freies Spiel
Verantwortung für die Spiel- und Bastelmaterialien und die Räumlichkeiten
Anwesenheit der Kinder täglich überprüfen, Klärung der Krankmeldungen
Elternkontakte pflegen (persönlich oder telefonisch)
Kinder vor dem Essen in Empfang nehmen
Kinder während des Essens am Tisch unterstützen
Aufräumen der Räumlichkeiten bei Ende der Betreuung
Beachten des Infektionsschutzes und der Lebensmittelhygiene
Kinder zur selbständigen Mithilfe anleiten
Allgemeine Verwaltung
2.4. Kooperationspartner
Um ein möglichst breit gefächertes Angebot für die teilnehmenden Kinder vorhalten zu können, bieten sich vielfältige Möglichkeiten, Kooperationen einzugehen. Neben den örtlichen Trägern der Kinder- und Jugendarbeit gehört der Sportvereine ebenso dazu wie ggf. ortsansässige Landwirtschaftsbetriebe, Naturschutzorganisationen, Feuerwehr, Kirche und auch die regionale Wirtschaft.
Ein reger Austausch und regelmäßige Absprachen mit der Schulleitung, den Lehrkräften, aber auch dem Schulträger sorgen für Transparenz und müssen als regelmäßiges Evaluationsinstrument genutzt werden.
Je größer das gebildete Netzwerk ist, desto mehr Möglichkeiten ergeben sich für die Arbeit der OGS.
Für eine attraktive Programmgestaltung könnten die Sportvereine im erweiterten Einzugsbereich mit eingebunden werden. Es müssten Gespräche geführt werden, ob Kinderturnen, Tischtennis, Fußball, etc. das Angebot der OGS erweitern können.
Auch Angebote aus dem Bereich der kulturellen Bildung wie begleitetes Lesen durch Senioren, Theatergruppe und aus anderen Vereinen könnten angeboten werden.
3. Zeitstruktur
Die Zeiten können bei Bedarf individuell variieren und mit dem Betreuungspersonal abgesprochen werden.
Kernzeiten der Betreuung sind von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
7.00 Uhr Frühbetreuung
12.00 Uhr Mittagessen Klassenstufe 1 und 2
12.30 Uhr Hausaufgabenzeit, anschließend freies Spielen Klasse 1 und 2
13.00 Uhr Mittagessen Klassenstufe 3 und 4,
Bewegungsfreizeit Klasse 1 und 2
13.30 Uhr Hausaufgabenzeit, anschließend freies Spielen Klasse 3 und 4
14.30 Uhr Angebote
15.30 Uhr Angebot einer Snackzeit
16.00 Uhr Ende der Betreuungszeit
Bis 17.00 Uhr bei Bedarf Spätbetreuung
Feste Abholzeiten in entsprechenden Zeitfenstern werden eingerichtet, um den pädagogischen Alltag zu erleichtern.
4. Pädagogische Gestaltung der OGS
Die OGS Langwedel möchte die Erziehungsarbeit des Elternhauses unterstützen. Es wird eine Verknüpfung von Unterricht, Zusatzangeboten und Freizeit angestrebt und eine Förderung des soziales Lernens über verschiedene Altersgruppen hinweg durch Angebote, die das Leben und Lernen in Gemeinschaft und den respektvoller Umgang miteinander stärkt. Die Betreuung ist keine Fortsetzung oder Aufarbeitung des regulären Unterrichts. Das Team ist Ansprechpartner für Eltern und Kinder und bemüht sich um eine bestmögliche Förderung.
Feste Abläufe, klare Regeln und Rituale dienen der sozialen Kompetenz und ermöglichen die individuelle und freie Entfaltung bzw. Entwicklung der einzelnen Kinder.
Die Kinder haben die Möglichkeit zum gemeinsamen Mittagessen, können in ruhiger Atmosphäre Hausaufgaben erledigen, sich entspannen, lesen oder Musik hören, im freien Spiel oder in Kreativgruppen zur Ruhe kommen und sich bei fast jeder Witterung im Freien austoben. Freispiel und Hilfestellung zum Aufbau sozialer Kontakte der Kinder untereinander stehen dabei im Vordergrund.
Das Team arbeitet kooperativ mit der Schulleitung und den primär für die Erziehung zuständigen Eltern.
Grundsätzlich können alle Schülerinnen und Schüler an dem Betreuungsangebot teilnehmen. Halbjährlich werden Kursangebote für alle Kinder der Grundschule Langwedel angeboten. Die Anmeldung für einen Kurs ist verbindlich und nicht an eine Teilnahme am Betreuungsangebot gebunden. Die Aufnahme richtet sich nach dem vorhandenen Personal- und Raumangebot. Soziale Härtefälle und besondere familiäre Umstände werden bei der Aufnahme berücksichtigt.
Die Anmeldung zur OGS erfolgt über ein Anmeldeformular unter Anerkennung der Benutzungs- und Gebührenordnung/Satzung. Die An- und Abmeldung ist nur zum Schuljahresbeginn bzw. –ende (1.8. bzw. 31.7.) möglich.
4.1 Bildungsziele
Die OGS verfolgt in der konzeptionellen Ausgestaltung ihres Programms schwerpunktartig Bildungsziele auf vier verschiedenen Ebenen:
Soziales Lernen
Natur- und Umweltbildung
Ernährungs- und Bewegungsbildung
Kulturelles Lernen
4.2 Individuelle Förderung
Um den Anspruch der Chancengleichheit zu erfüllen, müssen Formen der individuellen Förderung beachtet und verwirklicht werden. In diesem Zusammenhang spielen sowohl die Gruppengröße als auch die pädagogische Professionalität der Hausaufgabenbetreuung eine wesentliche Rolle. Der Personalschlüssel soll mindestens 1,35 auf 15 Kinder betragen. Durch engen und regelmäßigen Austausch der Lehr- und Betreuungskräfte kann die individuelle Förderung direkt an den Anforderungen des Vormittags ansetzen.
4.3 Partizipation
Der Erfolg der OGS muss sich an dem Wunsch der Kinder messen lassen, an dem OGS-Programm teilzunehmen. Um den Wünschen und Bedürfnissen der Kinder möglichst gerecht werden zu können, ist es wünschenswert, nicht nur interessante Angebote auf Wahlbasis im Nachmittagsbereich vorzusehen, sondern die Kinder in die Aufstellung der Angebote selbst mit einzubeziehen. Dies kann z.B. auch während des Vormittags im Rahmen des Klassen- und Schülerrates stattfinden. Wenn Kinder lernen können, ihre Angelegenheiten so weit wie möglich selbst zu regeln, macht sie das stark und entspricht in besonderem Maße den Bildungs- und Erziehungszielen der OGS.
4.4 Jahrgangsübergreifende Gruppenstruktur
In allen Teilbereichen der OGS wird mit jahrgangsübergreifenden Gruppen gearbeitet. Dabei sind im pädagogischen Nachmittagsbereich die Angebote für die Klassenstufen eins bis vier offen, während in der Hausaufgabenbetreuung in der Regel nach den Jahrgängen der Eingangsstufe einerseits und den Jahrgängen drei und vier andererseits getrennt wird. In der jahrgangsübergreifenden Situation kann auf Erfahrungen zurückgegriffen werden, die während des Unterrichtsvormittags gesammelt werden. Die an der Schule regelmäßig stattfindenden gemeinsamen Projekte, Schulausflüge, Sportfeste und ähnlichen Veranstaltungen sind oftmals jahrgangsübergreifend strukturiert. So wird Schule auch schon am Vormittag immer wieder zu einem Erlebnisraum, in dem Schüler über die Klassengrenzen hinweg ihren Interessen folgend gemeinsam lernen, forschen und arbeiten können.
5. Die Bausteine der Langwedeler OGS
5.1 Frühbetreuung und Spätbetreuung
Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es in der betreuten Grundschule eine Frühbetreuung ab 7.00 Uhr. Diese Betreuungsmöglichkeit soll beibehalten werden. Bei Bedarf wird eine Spätbetreuung bis 17.00 Uhr eingerichtet.
5.2 Pädagogischer Mittagstisch
Einen besonderen Schwerpunkt innerhalb der Betreuung bildet das gemeinsame Mittagessen. Es soll allen Kindern die Chance bieten, im Rahmen von Gesundheits- und Werteerziehung die „Grundregeln des Essens“ zu erlernen und einzuüben. Dazu gehören das Abräumen des Tisches, das Verhalten vor, während und nach dem Essen (Esskultur), Grundwissen über gesunde Ernährung, Rücksichtnahme und das Ermöglichen neuer (Sinnes-) Erfahrungen. Aufgrund der unterschiedlichen Unterrichtszeiten in der Eingangsphase sowie in den Klassen drei und vier, werden die Kinder in zwei Gruppen aufgeteilt, die nacheinander essen.
Von einem externen Caterer wird täglich ein warmes Essen in angemessener Portion angeliefert, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Essensausgabe warmhalten und auffüllen. Während des Essens finden keine parallelen Beschäftigungen statt, um die nötige Ruhe zu gewährleisten. Aus ernährungswissenschaftlicher Sicht ist es wichtig, dass jedes Kind nach dem Unterricht an der Mittagsverpflegung teilnimmt, entweder mit bestelltem, geliefertem Essen, wobei selbstverständlich kulturelle und gesundheitliche Bedürfnisse berücksichtigt werden oder als sog. Selbstversorger mit mitgebrachtem Proviant. Eine Teilnahme des pädagogischen Mittagstischs ist verbindlich.
5.3 Freies Spiel
Vor oder nach der Hausaufgabenbetreuung gibt es die Möglichkeit des freien Spiels. Die Kinder können sich nach ihren Bedürfnissen beschäftigen und zwischen verschiedenen Aktivitäten im Außen- oder Innenbereich wählen.
5.4 Hausaufgabenbetreuung
Ein zentrales Handlungsfeld der OGS ist die Begleitung und Unterstützung der Kinder bei den Hausaufgaben. Im Sinne der individuellen Förderung und der Verwirklichung von Chancengleichheit erhält jedes Kind die Möglichkeit, in einem vorgegebenen Ordnungsrahmen mit Betreuung die Hausaufgabenzeit als zusätzliche Übungszeit produktiv zu nutzen. Die Hausaufgabenbetreuung erfolgt durch eine Betreuungskraft, die auch im Austausch mit den Lehrkräften steht. So werden Schwierigkeiten, die während der Hausaufgabenzeit entstehen, sofort thematisiert und auch am Vormittag bearbeitet. Dabei existiert die Vereinbarung zwischen Kindern, Lehrkräften, Hausaufgabenbetreuern und Eltern, dass nicht die Bewältigung einer vorgegebenen Hausaufgabenmenge im Mittelpunkt steht, sondern die individuell sinnvolle Nutzung der Hausaufgabenzeit als Lernzeit. Wenn Kinder nach einem langen Schultag nach Hause kommen, kann die Erledigung von Hausaufgaben nicht mehr von ihnen als sinnvolle Lernzeit erwartet werden.
5.5 Pädagogische Nachmittagsprojekte
Im Nachmittagsbereich soll täglich neben dem freien Spielen zunächst ein Projekt angeboten werden. Über die Angebote im Rahmen des pädagogischen Konzepts entscheidet der Träger in Abstimmung mit der Schulleitung. Später soll ggf. eine Erweiterung des Angebotes mit Wahlmöglichkeit umgesetzt werden. Dabei soll jeder einzelne Tag sowohl die Kinderinteressen als auch unsere Bildungsziele abdecken. Ein tägliches Bewegungsangebot (welches häufig auch draußen stattfindet) wäre dabei sehr wünschenswert. Angebote aus der Natur- und Umweltbildung sowie der Ernährungsbildung sollten das Projektangebot ergänzen. Die Kinder nehmen durch regelmäßige Rückmeldegespräche mit den Betreuungskräften der OGS Einfluss auf Ausgestaltung und Verlauf der einzelnen Projekte. So lernen sie durch die Formulierung ihres Willens, Einfluss auf ihr direktes Umfeld nehmen zu können. Dabei werden Sprach-, Sozial- und Selbstkompetenz ganz beiläufig, aber sehr wirksam gefördert. Diese große Vielfalt in den Nachmittagsangeboten lässt sich nur durch eine Vernetzung mit den vorhandenen Strukturen der dörflichen Gemeinde und des Schulträgers verwirklichen. Die Angebote werden per Mail oder einer neuen Software veröffentlicht, so dass die Eltern und Kinder auswählen können. Die Durchführung eines Angebotes kann ggf. nur bei einer Mindestanmeldezahl erfolgen, die noch mit dem Träger der OGS vereinbart werden muss.
Beispiel
Montag | Dienstag | Mittwoch | Donnerstag | Freitag |
Freispiel | Freispiel | Freispiel | Freispiel | Wochenend - Minidisco |
Handball | Lesebetreuung | Feuerwehr | Kochen | Freispiel |
5.6 Ferienbetreuung
Der Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern deckt die Ferienzeiten von Schulkindern nicht ab. Dies betrifft alleinerziehende Berufstätige und Familien, in denen beide Elternteile arbeiten (müssen). Entsprechend der Vorgaben vom Land sind zurzeit 20 Schließtage für den OFFENEN GANZTAG im Jahr vorgesehen. Das entspricht 9 Ferienwochen, in denen Ferienbetreuung mit entsprechendem Angebot stattfindet. Hier sollen Synergieeffekte genutzt und Angebote standortübergreifend in Anspruch genommen werden können.
Folgendes Betreuungszeiten sind für die OGS in Langwedel vorgesehen:
zwei Wochen in den Oster- und Herbstferien
eine Woche in den Weihnachtsferien
die ersten drei Wochen in den Sommerferien
Die Kernbetreuungszeit in den Ferien ist von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
Somit ergeben sich für die OGS folgende Schließzeiten:
die letzten drei Wochen in den Sommerferien (nach Absprache mit den Kitas)
4 Tage über Weihnachten und Neujahr
1 SET-Tag
Die neuen Erstklässler können auch schon ab dem Schuljahr 2027/2028 für die Betreuung in den Sommerferien angemeldet werden
Die Ferienbetreuung wird unter der pädagogischen und organisatorischen Verantwortung der Schule in den Räumen und mit dem Personal der OGS durchgeführt. In der OGS angemeldete Kinder können alle Ferienangebote ohne Zusatzkosten nutzen. (außer bei besonderen Aktivitäten – siehe unten).
Für Kinder, die nicht in der OGS angemeldet sind, wird ein pauschaler noch festzulegender Elternbeitrag erhoben werden müssen, wobei das Mittagessen extra zu bezahlen ist.
6 Räumliche Ausstattung
Der Raum als Alleskönner – Der Raum ist der erste Erzieher
Die Schulen und der Träger der OFFENEN GANZTAGSSCHULE gestalten Raum und Räume auch durch kreative Flächennutzungskonzepte zu kindgerechten Lern- und Lebensräumen.
Bei der Ausgestaltung sind Größe, Schall und Ausstattung zu bedenken.
Für die Doppelraumnutzung sind schriftliche Kooperationsvereinbarungen erforderlich. Idealerweise werden diese im jeweiligen Schulkonzept dargestellt. Eine Bereitstellung von sachgemäßem Mobiliar für Materialien der OFFENEN GANZTAGSSCHULE ist dabei notwendig.
Eine Raumnutzung ist abhängig von Angeboten (Inhalten) und Beschaffenheit (z.B. Schallschutz) der Räume. Abgrenzungen von Mittagessen, Ruhe-, Spiel- und Bewegungsbereich sowie die
Schaffung von Freispielflächen und Rückzugsmöglichkeiten sind notwendig.
Raumgestaltung soll gemeinsam mit Kindern, Schule und OFFENEM GANZTAG geplant werden, dabei ist auch die Sporthallennutzung mitzudenken.
Ein wesentliches Element des Raumkonzepts der OGS ist die Nutzung von außerschulischen Lernräumen. Wir suchen bewusst den Kontakt mit unserem dörflichen Schulumfeld, auch um unseren Schülern eine möglichst große Bandbreite kindgerechter Betätigungsfelder in der eigenen Lebenswelt zu erschließen. Davon können besonders die Kinder profitieren, die bisher aus den verschiedensten Gründen nicht die außerschulischen Angebote zur Bildung und Freizeitgestaltung nutzen konnten, die in der Gemeinde existieren. Die Betätigung an der frischen Luft ist dabei ein zu berücksichtigendes kindliches Grundbedürfnis.
Abgesehen von den Räumlichkeiten der Schule wird aktuell das Bucherthaus gegenüber und somit in Sichtweite der Schule sowie der Schulhof genutzt. Nach Schulschluss kann die Sporthalle nach Absprache mit dem Sportverein genutzt werden (i.d.R. bis 16.00 Uhr).
7. Zusammenarbeit Schule – OGS – Familie
7.1 Zusammenarbeit zwischen Offener Ganztagsschule und Schule
Das pädagogische Konzept ist von Schule und OGS entwickelt worden und wird auch gemeinsam weiterentwickelt. Der Erfolg der Betreuung hängt auch von der konstruktiven Zusammenarbeit mit der Schule und allen am Schulleben Beteiligten ab. Zur Klärung inhaltlicher und organisatorischer Fragen treffen Schulleitung/Schulkoordinatorin und OGS-Leitung genaue Absprachen über alle Änderungen während des Jahres, kurzfristige Krankmeldungen sowie das Verhalten bei Feueralarm.
Alle am Erziehungsauftrag der Kinder Beteiligten bleiben zu deren Wohl im Gespräch.
7.2 Zusammenarbeit mit den Eltern
Die Offene Ganztagsschule ist an einer guten Zusammenarbeit mit den Eltern sehr interessiert. Dies dient dem gegenseitigen Kennenlernen, der Vertrauensbildung und gibt Aufschluss über die Situation des Kindes, Erziehungseinstellungen und Erwartungen. Die Eltern sollen am Betreuungsalltag der Kinder teilhaben können und dazu beitragen, die Betreuungseinrichtung als feste Größe im Alltag der Kinder zu etablieren. Am Infobrett können sich die Eltern aktuelle Informationen einholen. Teamleitung und Betreuungspersonal nehmen nach Absprache mit der Schulleitung an Elternabenden und Elternbeiratssitzungen teil, um über ihre Arbeit zu informieren oder Feedback zu erhalten.
Von den Eltern wird erwartet, dass sie das Betreuungspersonal rechtzeitig über Krankmeldungen oder andere Ab- und Ummeldungen informieren. Wichtig für die pädagogische Arbeit des Betreuungsteams ist, dass die Eltern während der Essens- und Hausaufgabenzeiten nur in Notfällen die Kinder abholen. Um einen reibungslosen Ablauf der OGS zu gewährleisten, sind die Eltern dazu angehalten, sich an die festgelegten Abholzeiten zu halten. Am Schuljahresanfang erhalten die Eltern einen Anmeldebogen, in den alle wichtigen Informationen über das Kind, abholberechtigte Personen, Notfallnummern usw. eingetragen werden, ggf. wird dies auch über eine Software laufen.
Alle Änderungen während des Jahres sollten im Interesse der Kinder möglichst zeitnah gemeldet werden. Das Team nimmt gerne Anregungen von den Eltern auf, um die Arbeit weiter verbessern zu können.
Auch wenn die Hausaufgaben während der Betreuungszeit gemacht werden, liegt die Verantwortung bei den Eltern. So liegen auch Wiederholungen, Auswendiglernen und Leseübungen weiterhin in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten.
Bei Infekten sind die Eltern verpflichtet, sich an das Infektionsschutzgesetz zu halten.
Das Betreuungspersonal erhält eine schriftliche Bestätigung der Eltern, wenn ihr Kind alleine nach Hause gehen darf.
7.3. Evaluation
Einmal jährlich erhalten die Eltern einen Fragebogen, welcher dem Team zusätzlich zum direkten Austausch eine anonyme Rückmeldung über dessen Arbeit sowie die Angebote während des Betreuungsjahres geben soll. Die Auswertung dieses Fragebogens fließt in die zukünftigen Planungen ein und dient der Fortschreibung dieses Konzeptes im Sinne einer nachhaltigen Verbesserung der Qualität der pädagogischen Arbeit.
8. Schlussgedanken
Mit dem Begriff der Offenen Ganztagsschule verbunden ist der Anspruch, dass Vor- und Nachmittag keine getrennten Bereiche sind sondern auf einer gemeinsamen Vorstellung von Schule beruhen. Alle Kräfte der OGS verfolgen gemeinsam identische Bildungs- und Erziehungsziele. Umso wichtiger ist der regelmäßige Austausch zwischen den Lehrkräften und den Kräften des Nachmittags. Bei der Planung und Umsetzung des Ganztagskonzeptes wurden die schulischen Mitwirkungsgremien wie Lehrerkonferenz und Schulkonferenz einbezogen.
Der Aufbau einer OGS ist ein Prozess, der einer ständigen Entwicklung unterworfen ist. Wichtig ist dabei, in regelmäßigen Abständen allen Beteiligten an diesem Prozess, also Schülern, Lehrern, Eltern, Mitarbeitern und dem Träger die Gelegenheit zu geben, ihrer Meinung und Haltung zur OGS Ausdruck zu verleihen.
Um Klarheit und Verlässlichkeit, auch im Rahmen der Aufsichtspflicht zu gewährleisten, ist es wichtig, dass gebuchte Betreuungszeiten möglichst eingehalten werden. So lässt sich der personelle Einsatz sicher planen und eine große Angebotsvielfalt kann entstehen. Es ist inhaltlich und pädagogisch sinnvoll, dass alle Kinder ihre Hausaufgaben in der Offenen Ganztagsschule erledigen. So bleibt auch nach der Betreuungszeit Zeit für Familie und Freizeit. Ausnahmen sind nur nach individueller Absprache vorgesehen.
Zusammenfassend ist zu sagen, dass die Offene Ganztagsschule den Kindern und Eltern der Langwedeler Grundschule ein abwechslungsreiches, familienfreundliches Konzept bietet, das hoffentlich gut angenommen wird. Es handelt sich um ein unterrichtsergänzendes Angebot, das für alle Schülerinnen und Schüler der Schule offen ist.
9. Finanzierung und Beitragssätze
9.1. Verwaltung/Finanzierung
Die komplette, übergreifende Verwaltung übernimmt der Schulverband Nortorfer Land. Die Gesamtfinanzierung wird durch den Träger, den Schulverband Nortorfer Land, sichergestellt. Jedes Angebot erfordert einen Elternbeitrag. Die Kosten für Betreuung und Verpflegung im Ganztag sowie für die Ferienbetreuung richten sich nach dem Kostensatz, der standortunabhängig an allen Grundschulen im Schulverband gleich ist und durch die Gebührenordnung des Schulverbandes festgelegt wird.“
Artikel 10 der Landesverfassung Schleswig-Holstein
Schutz von Kindern und Jugendlichen
(1) Kinder und Jugendliche stehen unter dem besonderen Schutz des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der anderen Träger der öffentlichen Verwaltung.
(2) Bei der Schaffung und Erhaltung kindgerechter Lebensverhältnisse ist dem besonderen Schutz von Kindern und ihren Fähigkeiten und Bedürfnissen Rechnung zu tragen.
(3) Kinder und Jugendliche sind Träger von Rechten. Sie haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung, auf Bildung, auf soziale Sicherheit und auf die Förderung ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten.
Buchungsmöglichkeiten (buchbare Angebote noch nicht vorhanden)
Anzahl der Wochentage | Monatsbeitrag für Betreuung | Beitrag für gebuchtes Angebot (mit OGS-Anmeldung) durch Fremdpersonal | Beitrag für gebuchtes Angebot (ohne OGS-Anmeldung) |
3 | noch zu klären | noch für OGS zu klären | noch für OGS zu klären |
5 | noch zu klären |
Die Teilnahme, einschließlich der unterrichtsergänzenden Angebote, steht allen Schülerinnen und Schülern offen und ist grundsätzlich freiwillig (§ 6 Abs. 2 Satz 1 SchulG). Die Anmeldung erfolgt für die Dauer von mindestens einem Schulhalbjahr; daraus resultiert eine verbindliche Teilnahme für die Schülerinnen und Schüler.
Das Mittagessen wird monatlich nach gebuchter Teilnahme abgerechnet.
Sowohl der Beitrag für OGS-Betreuungsangebote als auch die Kosten für das Mittagessen entfallen, sofern die Eltern Inhaber einer BuT-Anerkennung sind.